0% Finanzierung / Teilzahlungsplan
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit der 0%-Finanzierung beim Kauf eines Hilfsmittels bei einer Laufzeit von 10 bis 18 Monaten Laufzeit nach bestätigter Solvenzauskunft. Diese moderne Art der Eigenfinanzierung bei Hilfsmitteln oder Serviceleistungen, die nicht von der Krankenkasse finanziert werden, sind prinzipiell ab einen Rechnungsbetrag von 250,- € möglich.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand
- 0% Zinsen
- flexible Laufzeitstrukturierung
- starker Finanzierungspartner opta-data®
- bequeme Zahlung in monatlichen Raten
- unbürokratische Antragsprüfung
- schnelle Zusage
Wie geht das?
Mit unserem Finanzierungspartner opta-data® wird der Kaufpreis des Hilfsmittels vorfinanziert. Ab einem Rechnungspreis von 250,- € können Sie festlegen, ob Sie in 8 , 12 oder 18 Monatsraten den Kaufpreis zahlen möchten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und gleichzeitig die Flexibilität das gewünschte Hilfsmittel zu erwerben, wenn es gebraucht wird.
In 5 Schritten zur Finanzierung.
- Hilfsmittel aussuchen und Teilzahlung vereinbaren
- Rechnung erhalten
- Antrag auf Teilzahlung ausfüllen , unter Telefon 04503-702222 erhalten Sie eine qualifizierte Beratung zu Fragen des Antragsformulars
- Genehmigung erhalten , senden Sie uns das Teilzahlungformular zu : B&M Ingenieurbüro GmbH , Strandallee 101, 23683 Scharbeutz oder per Fax : 04503-702399
- bequem in monatlichen Raten zahlen
Eine Beispielrechnung mit fiktiven Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag 2400,-€ Laufzeit 12 Monate, 0%-Zinsen
Der monatliche Teilzahlungsbetrag beträgt 200,- €
Wir möchten, daß Sie Ihr Leben jetzt leben!
Viele Wege führen nach Rom
So verhält es sich auch mit der Finanzierung von Hilfsmitteln für sehbehinderte und blinde Menschen. Abhängig davon ob sie das Hilfsmittel im privaten oder beruflichen Bereich einsetzen wollen, finden sich unterschiedliche Organisationen und Verbände, die Sie bei der Finanzierung unterstützen. Im folgenden stellen wir für sie einige interessante Beiträge zu diesem Thema aus dem Internet zusammen.
Finanzierung im privaten Bereich
INCOBS-Infothek : Rechtsprechung zu Braillezeilen im privaten Bereich
INCOBS-Infothek : Sehhilfen und ihre Finanzierung
KBWN : Kommentiertes Urteil zur Frage der Versorgung mit Braillezeilen
Landesblindenfond Niedersachsen
Das Land Niedersachsen stellt für außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer zivilen Erblindung Hilfsmittel in einem Landesblindenfond zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie under Landesblindenfond Niedersachsen.


